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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jeffrey helps GmbH


Geltung der Bedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jeffrey helps GmbH (nachfolgend AGB) sind Bestandteil jedes Rechtgeschäftes, welches zwischen der Jeffrey helps GmbH (nachfolgend Jeffreyhelps) und dem Auftraggeber/Auftraggeberin (nachfolgend Auftraggeber) abgeschlossen werden kann und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Jeffreyhelps und dem Auftraggeber.

Diesen AGB entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.

Mit dem Absenden der Auftragsanfrage akzeptiert der Kunde die vorliegenden

Vertragsschluss

Das Angebot richtet sich an handlungsfähige Kunden über 18 Jahren.

Die Angebote der Webseite www.jeffreyhelps.ch sind freibleibend und unverbindlich.

Mit der Auftragsanfrage gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot an die Jeffreyhelps ab.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Auftragsanfrage wahrheitsgetreue Angaben zu machen.

Der Vertrag bedarf der Annahmeerklärung der Jeffreyhelps. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die Jeffreyhelps zustande.

Die Jeffreyhelps behält sich das Recht vor, Aufträge nicht anzunehmen.

Dienstleistungen und Preise

Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung. Es ist kein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Auftrag gilt als Erfüllt, wenn die gewünschte Dienstleistung durch die Jeffreyhelps erbracht worden ist.

Es ist dem Auftraggeber untersagt, Dienstleistungen in Auftrag zu geben, die in irgendeiner Weise gegen das schweizerische Recht verstossen.

Verrechnet wird nach Massgabe Tarifpauschalen der Jeffreyhelps . Die Tarife sind freibleibend und nicht als verbindliche Offerten zu verstehen. Tarifänderungen durch die Jeffreyhelps sind jederzeit möglich. Massgeblich ist der Tarif zum Zeitpunkt der Auftragsanfrage. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten eine Auftragsveränderung bzw. -erweiterung und bedürfen der Zustimmung der Jeffreyhelps. Sie werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Die Tarifpauschalen verstehen sich als Entgelt für die von der Jeffreyhelps erbrachten Dienstleistungen. Nicht inbegriffen sind extern anfallende Kosten insbesondere für Einkäufe, Kleiderreinigung und ähnliches.

Die Basis für die Rechnungsstellung ist die verbindliche Offerte durch die Jeffreyhelps.

Die Tarife verstehen sich netto in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie Reinigungsmaterial sind nicht im Preis inbegriffen, diese müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler bleiben vorbehalten.

Dienstleistungsbedingungen und Auftragserfüllung

Dienstleistungen werden nur für Haushalte in der Schweiz vorgenommen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Jeffreyhelps das Erbringen der vereinbarten Dienstleistung zu ermöglichen, insbesondere das Reinigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich hat der Auftraggeber die Jeffreyhelps gemäss den Bestimmungen dieser AGB und soweit nötig bei der Auftragserfüllung zu unterstützen.

Der Auftraggeber ist für das Vorhandensein der nötigen Utensilien verantwortlich und stellt diese unentgeltlich zur Verfügung. Sollte aufgrund falscher Arbeitsutensilien eine Sache beschädigt werden, ist eine Haftung seitens der Jeffreyhelps ausgeschlossen.

Kann eine Dienstleistung zufolge eines vom Auftraggeber ausgehenden Verhinderungsgrundes nicht erbracht werden, so kann die Jeffreyhelps den Auftraggeber für die Umtriebe belasten und vom Vertrag zurücktreten. Tritt die Jeffreyhelps wegen des Verhinderungsgrundes nicht vom Vertrag zurück, kann sie Stornierungsgebühren nach Massgabe der Tarifpauschalen der Jeffreyhelps in Rechnung stellen. Bei Aufrechterhaltung des Vertrages kann ein neuer Erfüllungstermin unter voller Entschädigung der Jeffreyhelps nach Massgabe der Tarifpauschalen der Jeffrey vereinbart werden.

Wenn Zahlungen aus früheren Dienstleistungen offen stehen, so kann die Jeffreyhelps bis zur vollständigen Begleichung mit der Dienstleistung abwarten.

Zahlungsmodalitäten

Zahlungen sind in Schweizer Franken zu leisten.

Zum Zweck der Bonitätsüberprüfung kann Jeffreyhelps Daten des Auftraggebers an Dritte weiterleiten.

Die Jeffreyhelps hat neben der Vergütung nach Massgabe der Tarifpauschalen der Jeffreyhelps Anspruch auf Vergütung ihrer Auslagen. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auftragserfüllung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.

Der Kunde befindet sich ohne schriftliche Mahnung im Zahlungsverzug, wenn er am Fälligkeitstermin die Zahlung nicht vollständig geleistet hat. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 20 CHF fällig. Ab dem Zeitpunkt der zweiten Mahnung fallen zudem Zinsen in der Höhe von 5% an.

Bei Zahlungsverzug behält sich Jeffreyhelps das Recht vor, nach Ablauf der ersten Mahnfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat jegliche Kosten für Umtriebe zu übernehmen. Die Jeffreyhelps behält sich das Recht vor, Schadenersatz geltend zu machen.

Abwerbeverbot

Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Mitarbeiter der Jeffreyhelps abzuwerben. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, die Mitarbeiter der Jeffreyhelps zu kontaktieren, zu beauftragen oder andere wirtschaftliche Beziehungen mit ihnen aufzunehmen oder zu unterhalten. Das Abwerbeverbot besteht ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Auftragsanfrage durch den Auftraggeber und besteht während zwei Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Jeffreyhelps fort. Für jede Verletzung des Abwerbeverbotes verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 5000 (in Worten: Fünftausend Schweizer Franken). Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots. Insbesondere sind allfällige, mit dem Arbeitnehmer der Jeffreyhelps aufgenommene wirtschaftliche Beziehungen unverzüglich wieder aufzulösen. Die Jeffreyhelps behält sich das Recht vor, bei Wiederhandlungen gegen das Abwerbeverbot Schadenersatz geltend zu machen.

Haftung

Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Dienstleistung sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.

Mängel hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber 48 Stunden nach der Auftragserfüllung der Jeffreyhelps in schriftlicher Form zu melden. Der schriftlichen Form gleichgestellt ist die Mängelrüge per E-Mail.

Die Jeffreyhelps haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Jeffreyhelps übernimmt im Übrigen keine Haftung für Schäden, welche durch höhere Gewalt verursacht wurden.

Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten, welche der Auftraggeber im Zusammenhang mit seiner Auftragsanfrage angegeben hat, erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Die Datenschutzerklärung der Jeffreyhelps ist integrierter Bestandteil der AGB und erläutert den Umgang mit den Daten. Mit der Zustimmung zu den AGB gibt der Kunde sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung. Insbesondere können zum Zwecke der Auftragsabwicklung Kundendaten an Dritte weitergegeben werden.

Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto vertraulich zu behandeln. Die Jeffreyhelps haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten.

Änderungsvorbehalt

Die Jeffreyhelps behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle und verbindliche Fassung der AGB ist auf der Website einsehbar.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Vorschrift.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand befindet sich am Wohnsitz des Auftraggebers oder in Zürich.

Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendung kollisionsrechtlicher Normen und des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.



Aktualisiert am 4 Juli 2016